Leben und Wirtschaften im Alter
Wenn Hofbesitzer ihr Eigentum an die nächste Generation übergaben, zogen sie vom Wohnhaus in ein kleineres Altenteiler- oder Auszugshaus, das meist als separates Gebäude zum Anwesen gehörte. Auch unverheiratete männliche Geschwister des Hoferben oder Verwandte durften darin wohnen. Im Hochstift Fulda konnte ein Hofgut nicht aufgeteilt werden, sondern nur als Ganzes an einen Erben übergehen. Das Altenteil war spätestens im 19. Jahrhundert überall in einem Übergabevertrag festgelegt, der Rechte und Pflichten regelte und sicher oft Anlass für Streitigkeiten gewesen ist. Meist wurden darin neben dem Wohnrecht die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Brennholz genau und altersgerecht festgelegt. Dazu zählten beispielsweise der Zuschnitt und die Lieferung des Brennholzes bis in das Altenteilerhaus.
Im Haus aus Sieblos können Besucher nachvollziehen, wie das Leben und Wirtschaften in einem Altenteilerhaus ausgesehen hat.