Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Freilichtmuseum Hessenpark ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) § 14 Absatz 1 sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Webseite www.hessenpark.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise mit § 14 Absatz 1 (HessBGG) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte / Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Leichte Sprache ist noch nicht umgesetzt.
  • Die Inhalte sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt.
  • Die auf der Webseite verwendeten Grafiken (Bilder, Bedienelemente, Symbole) sind zum Teil nicht mit Alternativtexten und Bildbeschreibungen versehen.
  • Für eingebettete Videos stehen keine Untertitel und Transkriptionen zur Verfügung.
  • Dokumente, wie z. B. PDF-Dateien zum Download werden noch nicht umfassend barrierefrei bereitgestellt.
  • Die Tastaturbedienbarkeit der Webseite ist nicht (vollständig) gegeben, alternativ kann die Suchfunktion genutzt werden.

Da die Umsetzung der Richtlinien für das Freilichtmuseum Hessenpark mit knappen personellen und finanziellen Ressourcen eine übermäßige organisatorische Last bedeuten würde, sind derzeit noch nicht alle Inhalte uneingeschränkt barrierefrei zugänglich. Aktuell bestehen keine barrierefreien Alternativen für die oben angegebenen Inhalte. Wir stehen Ihnen jedoch über die unten genannte Kontaktmöglichkeit gerne zur Verfügung und arbeiten bei Bedarf an individuellen Lösungen.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im 17.04.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Kontakt bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von einer der genannten Internseiten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne an uns wenden.

Freilichtmuseum Hessenpark
Laubweg 5
61267 Neu-Anspach

+49 (0) 6081 588 0

barrierefrei@hessenpark.de

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen ohne Beantwortung Ihrer Anfrage durch das Freilichtmuseum Hessenpark haben Sie das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Träger*in diese beheben kann.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen

+49 (0) 641 303 2901

ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de