Müllerei
Mahlen war „Herrenrecht”: Der Müller unterstand dem Landesherrn und die Bauern aus der Region konnten ihr Korn nur bei seiner Mühle verarbeiten lassen. Obwohl die Bezahlung genau festgelegt war – 1/16 des Mahlguts – lebten die Bauern ständig in der Sorge, vom Müller betrogen zu werden und unterstellten ihm oft, Korn und Mehl zu seinen Gunsten abzuwiegen.
Dabei gestaltete sich die Tätigkeit des Müllers mindestens ebenso anstrengend wie die der Bauern. In der Mühle war es laut und staubig, und gemahlen werden konnte nur bei gleichmäßig starkem Wind – ohne Rücksicht auf die Tageszeit oder auf Feiertage. Nicht umsonst heißt es im Volkslied „… bei Tag und bei Nacht ist der Müller stets wach …” Weiterhin gehörte es zu seinen Aufgaben, Reparaturarbeiten an der Mühle vorzunehmen und die schweren Mahlsteine zu schärfen.
Wegen der oft ungewöhnlichen Arbeitszeiten galt der Müller in der Dorfbevölkerung als zwielichtige Gestalt. Doch er nahm mit seiner Mühle auch am alltäglichen Dorfleben teil, obwohl er meist etwas außerhalb wohnte. So stellte ein traditionsbewusster Müller bei Hochzeiten im Dorf die Mühlenflügel in die „Freudenschere”, bei Todesfällen in die „Trauerschere”. Und wenn die Flügel im Kreuz standen, wusste jeder Bauer, dass er kein Mehl mahlen lassen konnte, weil die Mühle repariert wurde.
In Hessen waren zwar vor allem Wassermühlen verbreitet, aber es gab auch zwei Windmühlentypen: Die ältere Bockwindmühle wurde als Ganzes in den Wind gedreht, um dessen Kraft optimal zu nutzen; bei der Kappenwindmühle war es nur der obere Teil, eben die Kappe. Im Freilichtmuseum Hessenpark können Sie alle drei Mühlentypen besichtigen. Mahlvorführungen finden in der Kappenwindmühle aus Borsfleth statt. Die Flügel werden nicht in Betrieb genommen, da die Windverhältnisse am musealen Standort nicht ausreichend sind. Das Mahlwerk wird stattdessen mit einem Elektromotor angetrieben, wie es bei Mühlen gleichen Typs ab circa 1900 bei Windstille üblich war.
Mühlwerk
Rüttelschuh
Mahlgang