Steinkreuz
Das Steinkreuz aus Urberach ist aus rotliegendem Sandstein grob gearbeitet. Die Arme sind schmaler als der Kopf und der Stamm. Das Kreuz zeigt auf der Schauseite eine erhaben ausgearbeitete Zimmermannsaxt. Die Gewannbezeichnung des ursprünglichen Standorts lautete 1729 „Bei den drei Kreuzen“. Das Steinkreuz stellt vermutlich ein Sühnemal für einen Totschlag dar. Die Totschlagsühne gehörte im 15. und 16. Jahrhundert zu den alltäglichen Rechtsgeschäften. Der Sühnevertrag versöhnte unter Beteiligung der Obrigkeit in einem Vergleich den Täter mit den Hinterbliebenen des Opfers. Wichtiger als Buße und Wiedergutmachung (Wergeld) war die Sorge für das Seelenheil des ohne Sakrament plötzlich aus dem Leben Gerissenen. Neben Seelenmessen und Wallfahrten, die vom Mörder gelobt werden mussten, gehörte die Errichtung eines Kreuzes zum so genannten Seelgerät. Brauch und Gebot veranlasste die Vorübergehenden, für die arme Seele dort zu beten.